Jede dieser Top-Level-Domains stellt einen Verwaltungsbereich dar, für die es auch eine "Verwaltungsbehörde" gibt, die für die Namensvergabe von Sub-Level-Domains innerhalb ihres Verwaltungsbereichs zuständig ist. Wenn Sie beispielsweise einen Domain-Namen wie MeineFirma.de beantragen wollen, muß der Antrag an das
DE-NIC (Deutsches Network Information Center) gestellt werden.
Als Full Servise Provider erledigen wie dies für Sie.
Ihren Wunschnamen erhalten Sie aber nur, wenn die Namensadresse noch nicht anderweitig vergeben wurde. Schlaufüchse sind daher auf die Idee gekommen, Namen großer Firmen die noch keine eigene Domain beantragt haben für sich zu reservieren, um sie dann, wenn auch die große Firma die Zeichen der Zeit erkennt, teuer weiterzuverkaufen.
Mittlerweile sind solchen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben wurden. Dennoch kommt es immer wieder zu Rechtsstreitereien wegen attraktiven Domain-Namen. Wenn etwa zwei zufällig gleichnamige Firmen, die sonst nichts miteinander zu tun haben, den gleichen Domain-Namen reservieren lassen wollen, kann nur eine der Firmen den Zuschlag erhalten.
Um Streitigkeiten dieser Art zu reduzieren, gibt es mittlerweile auch neue Top-Level-Endungen. So werden zur Zeit folgende Erweiterungen vorbereitet: www.ihrname.eu (Europa); www.ihrname.shp (Shop).